.... unsere Seminare werden gefördert!
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Gefördert werden Personen unter 45 in Vollzeitbeschäftigung.
Keine Lehrlinge! Bis zu 60 % der Kurskosten werden übernommen. (abhängig vom Bundesland)
Antragstellung mind. 1 Woche vor Kursbeginn.
AnsprechpartnerInnen für Unternehmen und Infoblätter zur Qualifizierungsförderung im Rahmen des ESF (Ziel 2) in den Landesgeschäftsstellen:
http://www.ams.at/_docs/200_QfBZiel2_Infoblatt.pdf
Überbetriebliche Lehrlingsausbildung
75 % der Netto Kurskosten werden übernommen.
Antragstellung nach Kursende! Teilnahmebestätigung und Rechnung sind vorzulegen.
Download des Formulars von lehre-foerdern.at
Anforderung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes